Jolanda Spiess-Hegglin
Leitung des Crowdlendings zur Finanzierung der Klage um Gewinnherausgabe
Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin stand 2014 im Fadenkreuz einer gigantischen Medienkampagne. In über 150 Artikeln wurden ihre Persönlichkeitsrechte durch Journalistinnen und Journalisten des Blicks auf teils primitivste Art und Weise verletzt. Die Schweizer Rechtsprechung ermöglicht es Medienopfern, die Gewinne aus persönlichkeitsverletzenden Artikeln einzuklagen. Unrechtmässig erwirtschafteter Gewinn steht demnach der betroffenen Person zu.
Um für Jolanda Spiess-Hegglin eine Klage um Gewinnherausgabe zu finanzieren, leitete ich 2019 unter dem Hashtag #teamjolanda eine Crowdlending-Kampagne. Der Hashtag trendete mehrere Tage auf Platz 1 der Twitter-Charts. Die benötigten 60'000 Franken kamen innert weniger Stunden zusammen.
Daraufhin reichte Jolanda Spiess-Hegglin die Klage ein und erhielt in erster und zweiter Instanz in sämtlichen Rechtsfragen Recht. Ihr wurden durchschnittlich 35'000 Franken pro eingeklagten Artikel zugesprochen. Ringier entschuldigte sich bereits Jahre vor diesem Urteil öffentlich für das damalige Medienversagen, zog das Urteil der zugesprochenen Gewinnherausgabe jedoch bis vor das Bundesgericht. Mit einem Entscheid ist im Jahre 2027 zu rechnen.
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